Manchmal habe ich den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren künstlich aufbläht.
So habe ich in einem Verfahren verteidigt, in dem zunächst wegen Btm-Handel in die Justizvollzugsanstalt ermittelt wurde, der angeblich über eingeschmuggelte Handys koordiniert worden sein sollte.
Es wurde abgehört, observiert und Post abgefangen. Alleine die Telefonüberwachung umfasste gute 80 Gb. Leider war nie die Rede von Btm. Übrig blieb der Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit an einem JVA-Beamten in einem Fall. Er sollte 50 Euro erhalten haben für das Schmuggeln von einem Handy in die JVA. Alles mehr als schwammig, verurteilt wurde in erster Instanz zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen nach 15 Hauptverhandlungstagen.
Heute saß ich in einem ähnlichen Verfahren. Ermittelt hatte der selbe Staatsanwalt.
Es wurde jemand mit einem gefälschten italienischen Führerschein angehalten. Es gab einen anonymen Tipp, es werde im großen Stil mit Führerscheinen gehandelt. Von 30.000 gestohlenen Blankoführerscheinen war die Rede. Es wurde wieder abgehört, Post angehalten und observiert. Und hierbei reichlich Steuergelder verblasen. Übrig blieb der Vorwurf, dass ein einziger falscher Führerschein in Italien besorgt worden war. Mehr nicht.
Ganz besonders erschreckend finde ich dabei, dass sich offensichtlich durch das Hochspielen des Tatvorwurf, die Erlaubnis zum Abhören „erschlichen“ wird. Stellt sich hinterher heraus, dass man doch etwas hoch gegriffen hatte, darf das Abgehörte nämlich trotzdem verwertet werden.
