Heute mittag hatte ich das Vergnügen mit einem Richter, der dafür bekannt ist, dass er nicht viel von der StPO hält. Zudem hatte ihn der Kollege Nozar auch noch den ganzen Vormittag geärgert.
Der Staatsanwalt hat auch ausgesehen, als würde er gerne den ein oder anderen Tatbestand aus dem StGB am Richter verwirklichen.
So hielt besagter Richter z.B. dem Mitangeklagten vor, dass er nach dem Schwarzfahren die 40 Euro Strafe bei der Deutschen Bahn gezahlt hatte. Denn wenn er kein Geld gehabt hätte, hätte er ja auch die 40 Euro nicht zahlen können…
Dann hielt er deinem Angeklagten Teile der polizeilichen Aussage des Ladendetektivs vor. Den hatten wir allerdings noch nicht gehört.
Zwei Angeklagte, beide in Haft, mussten die Handfesselung anbehalten. Es ging um einen Ladendiebstahl…also schwerste Gewaltkriminalität…
Insgesamt hatte ich den Eindruck im Kasperletheater gelandet zu sein. Protokollführer und Wachtmeister konnten sich oft ein Grinsen nicht verkneifen.
Und aus einem Ladendiebstahl mit geständigen Angeklagten eine 3-Stunden-Veranstatung zu machen gelingt auch nicht jedem Richter.
Auch Befangenheitsanträge bewegen den Richter auf seine alten Tage nicht zum Umdenken.
Andererseits haben wir viel gelacht, die Strafen waren völlig ok. Also freue ich mich aufs nächste Mal.
