Besser geht´s fast nicht mehr

Ich war heute mit einem Mandanten beim Schöffengericht.
Angeklagt waren vier Straftaten. Einmal eine Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige, eine gefährliche Körperverletzung, eine einfache Körperverletzung und ein Einbruch. Alleine auf die Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige steht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Es hätte also heute einiges auf den Mandanten zukommen können. Der hatte eine kurze aber sehr heftige Phase, in der er einiges angestellt hat. Aktuell verbüßt er eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Nächsten Monat stehen nochmal zwei Geschichten an, jeweils mehrere Einbrüche.
Nach der Einlassung des Mandanten – bis auf die einfache Körperverletzung hat er alles abgestritten – und der Vernehmung von zwei Zeugen, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass doch alles recht schwammig ist. Vielleicht beweisbar, vielleicht auch nicht. Auf meinen Antrag hin hätten wir auch noch weitere Zeugen laden müssen.
Deshalb wurden alle Verfahren im Hinblick auf das noch ausstehende Verfahren eingestellt. Besser wären natürlich Freisprüche gewesen, aber auch mit einer Einstellung ist ihm schon mehr als geholfen.
Dank § 154 konnte ich die Ermittlungsverfahren von ursprünglich um die 20 auf drei Verfahren reduzieren.
In den übrig gebliebenen Verfahren wird er allerdings einiges auf den Deckel bekommen.

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