Wenn der Mandant gegen den Verteidiger arbeitet.

Heute morgen rief die Mitarbeiterin beim Landgericht an um nachzufragen, was mit meinem Verlegungsantrag bezüglich der Berufungsverhandlung nächsten Freitag sei, denn es war keinerlei Reaktion erfolgt.
Der Mitarbeiter der Geschäftsstelle teilte daraufhin mit, dass der – inhaftierte – Mandant bereits letzte Woche die Berufung zurückgenommen habe. Ich wusste davon natürlich nichts. Mir ist auch nicht ganz klar, was er damit erreichen wollte.
Zum einen war die Strafe – 8 Monate ohne Bewährung – etwas hoch, meiner Meinung nach. 
Zum anderen sitzt der Mandant in anderer Sache in U-Haft, Verhandlung ist demnächst. Meine Intention war es, mit der Berufungsverhandlung hinter der Hauptverhandlung in der neuen Sache zu landen, dann hätte nämlich eine Gesamtstrafe gebildet werden können. Insgesamt wäre es für ihn mit ziemlicher Sicherheit besser geworden. Alles tausend Mal mit ihm besprochen. Aber wer nicht will, der hat schon. Sobald ich mich wieder etwas abgeregt habe, schreibe ich dem Mandanten einen netten Brief.
Übrigens hatte dieser Mandant mich kürzlich gaaanz dringend gebeten ihn zu besuchen, denn er bräuchte dringend Hafturlaub oder so, denn im Gefängnis wärs so furchtbar. Er sitzt in U-Haft!
Der „Kollisionstermin“ am Freitag wurde übrigens auch aufgehoben. Der Anwalt der Gegenseite konnte nicht.
Wenn also noch jemand für Freitag einen termin will, ich wäre jetzt wieder frei…

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