Heute habe ich eine Ermittlungsakte in einer Raub-Geschichte bekommen, aus der ersichtlich ist, welcher Anwalt dem Mandanten beigeordnet worden wäre, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger gesucht hätte.
Und ich musste – mal wieder – feststellen, dass es immer wieder die üblichen Kollegen sind, die von den immer gleichen Richtern beigeordnet werden.
Ich befürchte, daran wird sich auch so schnell nichts ändern, jedenfalls so lange nicht, wie der Präsident des Amtsgerichtes der Meinung ist, eine Pflichtverteidigerliste wäre entbehrlich.
