Wenn man den Beklagten vertritt, findet man den folgenden Hinweis des Gerichts lustig:
Es ist zu erahnen, dass der Kläger Eigentümer der Maschine ist. Wie es aber zu dem Schaden gekommen sein soll, ist nicht ansatzweise dargetan.
Wenn man den Beklagten vertritt, findet man den folgenden Hinweis des Gerichts lustig:
Es ist zu erahnen, dass der Kläger Eigentümer der Maschine ist. Wie es aber zu dem Schaden gekommen sein soll, ist nicht ansatzweise dargetan.