Zweierlei Maß?

Der Mandant besitzt einen amerikanischen Geländewagen etwas größeren Kalibers. Trotzdem bekommt das Ding die grüne Feinstaubplakette. Die hatte der Vorbesitzer an die Windschutzscheibe geklebt. Nachdem mein Mandant den Wagen gekauft hatte, gab es einen Nummernschildwechsel, weshalb auch die Feinstaubplakette hätte erneuert werden müssen. Korrekterweise muss natürlich die Plakette zum Nummernschild passen. Das wusste der Mandant aber nicht.

Es kam wie es kommen musste, der Mandant parkte in einer Stadt mit Umweltzone und bekam nicht nur ein, sonder innerhalb von 2 Tagen gleich zwei Knöllchen.

Er schrieb auf den Anhörungsbogen hin zwei identische Stellungnahmen. Nämlich jeweils, dass auf der Plakette noch das vorherige Kennzeichen des PKW vermerkt sei.

Ein Verfahren  wurde eingestellt, in dem andern Fall wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Zwei unterschiedliche Sachbearbeiter.

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