Falsches Fahndungsfoto

Zu einem peinlichen Fehler ist es Mitte Oktober bei der Fahndung nach einer Person gekommen, die mit einer gestohlenen EC-Karte an einem Geldautomaten Geld abgehoben hatte.

Es wurde mit einem Foto, das aus der Überwachungskamera am Geldautomaten stammte, nach einer Frau gefahndet. Das Foto kursierte schnell auf diversen Internetseiten und in sozialen Netzwerken. Dumm war nur, dass die Frau, die auf dem Foto zu sehen war, lediglich von Ihrem eigenen Konto berechtigterweise Geld abgehoben hatte. Der Fehler lag bei der Sparkasse Saarbrücken. Die Uhrzeiten an Geldautomaten und Kamera stimmten wohl nicht überein. So kam es zu dem Fehler. Das ganze wäre weniger peinlich, wenn derselbe Fehler nicht bereits 4 Woche zuvor schon einmal passiert wäre. Auch hier musste die Polizei das Fahndungsfoto nach kurzer Zeit wieder zurückziehen. Auch hier war eine Frau auf dem Foto zu sehen gewesen.

Beide Frauen haben sich zwischenzeitlich bei der Polizei gemeldet und konnten mittels Kontoauszügen nachweisen, dass sie nur von ihren eigenen Konten Geld abgehoben hatten.

 

One Comment

  1. Selbstleseverfahren, Band 28 - Strafakte.de

    […] Ein Ober­staats­an­walt muss nicht wis­sen, dass er in der Anklage nicht lügen darf Fal­sches Fahn­dungs­foto Ehe­ma­lige Siche­rungs­ver­wahrte ver­kla­gen Ber­lin Bun­des­po­li­zei erwischt: […]

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