Affäre mit Konsequenzen – Ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13. Juni ein wegweisendes Urteil gesprochen: Ein Bundeswehrsoldat muss eine empfindliche Kürzung seines Gehalts hinnehmen – wegen einer privaten Affäre. Der Grund: Die Beziehung galt der noch nicht endgültig geschiedenen Ehefrau eines Kameraden. Was auf den ersten Blick wie eine private Angelegenheit erscheinen mag, wurde vom Gericht anders bewertet.
Kameradschaft verletzt – Warum das Gericht einschritt
Laut dem Urteil verstößt das Verhalten des Soldaten gegen die Grundsätze der soldatischen Kameradschaft. Genauer gesagt gegen:
§ 10 Soldatengesetz (SG) – Pflicht zur Kameradschaft
§ 17 Abs. 2 SG – Verhalten im und außerhalb des Dienstes
Diese Vorschriften fordern nicht nur respektvollen Umgang im Dienst, sondern auch ein loyales Verhalten im privaten Umfeld, das dem Ansehen der Bundeswehr dient. Die Richter betonten, dass durch die Affäre Spannungen im Kameradenkreis und potenzielle Risiken für die Einsatzbereitschaft entstehen können – insbesondere in Krisensituationen, in denen Vertrauen und Zusammenhalt essenziell sind.
Keine moralische, sondern eine dienstrechtliche Bewertung
Wichtig ist: Es handelt sich hierbei nicht um eine moralische Verurteilung, sondern um eine disziplinarrechtliche. Auch wenn keine strafbare Handlung vorliegt, hat das Verhalten dienstliche Relevanz. Das Gericht betonte, dass das dienstliche Interesse im Vordergrund stand – nicht die persönliche Lebensführung.
Die Konsequenz: Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme
Der Soldat muss nun für drei Jahre mit einer Gehaltskürzung um ein Siebtel rechnen – eine deutliche Disziplinarmaßnahme, die auch eine Warnwirkung entfalten soll. Sie unterstreicht, dass Verstöße gegen die soldatische Loyalität auch im privaten Umfeld geahndet werden können.
Bild mit K.I erstellt