Der Diebstahl ist in § 242 StGB geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Es gibt jedoch verschiedene Formen des Diebstahls mit unterschiedlichen Strafrahmen:
Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB):
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Beispiele: Entwendung von Gegenständen aus Geschäften oder von Privatpersonen.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB):
Strafe: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren.
Beispiele: Diebstahl mit Einbruch, Diebstahl aus Kirchen, gewerbsmäßiger Diebstahl.
Diebstahl mit Waffen oder bandenmäßiger Diebstahl (§ 244 StGB):
Strafe: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Beispiele: Mitführen einer Waffe oder gemeinschaftlicher Diebstahl in einer Bande.
Diebstahl in besonders schweren Fällen (§ 244a StGB):
Strafe: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 10 Jahren.
Beispiel: Schwerer Bandendiebstahl mit Waffen.
Besonderheiten:
Einfache Diebstähle geringwertiger Sachen (unter ca. 50-100 €) können als Bagatelldelikte behandelt werden und ggf.
mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen enden.
Bei Ersttätern wird häufig eine mildere Strafe (Geldstrafe oder Verwarnung) verhäng.