Beamter verschläft 816 Mal, darf aber im Dienst bleiben

Ein Beamter im Oberregierungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat regelmäßig Schwierigkeiten, seinen Arbeitstag pünktlich zu beginnen. Zwischen 2014 und 2018 kommt er an 816 Tagen zu spät zum Dienst, was sich insgesamt auf eine Verspätung von 1.614 Stunden summiert. Legt man eine 41-Stunden-Woche zugrunde, entspricht dies Fehlzeiten von knapp neun Monaten. Als der Dienstherr im März 2015 davon Kenntnis erlangt, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entfernt den Beamten daraufhin aus dem Beamtenverhältnis. Zu Recht?

Das musste das Bundesverwaltungsgericht Leipzig höchstrichterlich entscheiden: „Aus dem Beamtenverhältnis kann der Oberregierungsrat nicht ohne Weiteres entfernt werden. Zwar hat der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen, jedoch ist die disziplinäre Höchstmaßnahme nicht gerechtfertigt. Die aufaddierte Gesamtzeit der täglichen Verspätungen kann nicht mit einem monatelangen Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Dienstherr zunächst mit niederschwelligen disziplinaren Maßnahmen auf den Beamten hätte einwirken müssen. Der Beamte wird vom Amt des Oberregierungsrates in das eines Regierungsrats zurückgestuft.“ Bundesverwaltungsgericht, Az. 2 C 20.21

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