Ein 16-jähriger Jugendlicher hat eine, wie er sich im Nachhinein eingestehen muss, ziemlich dumme Idee. Online kauft er sich Spielgeld – mehrere Scheine. Der Hersteller weist eindringlich darauf hin, dass es sich nicht um ein echtes Zahlungsmittel handelt. Trotzdem will der Jugendliche wissen, ob er seine Currywurst an der Imbissbude vielleicht doch mit 50 Euro Falschgeld bezahlen kann. Kurzum: Er wird erwischt. Bei einer Hausdurchsuchung werden mehr als 22.000 Euro in unechten Banknoten bei ihm gefunden. Seine Aktionen filmt er außerdem für die sozialen Medien.
Der Jugendliche wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf angeklagt und verurteilt: „Der Angeklagte wird wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in Tateinheit mit Betrug zur Ableistung von 30 Sozialstunden verurteilt.“ Amtsgericht Düsseldorf, Az. Ds 377/22