Facebook muss rechtsverletzende Posts gegen Grünen-Politikerin löschen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 16 U 65/22)

Müssen soziale Netzwerke ehreverletzende Posts grundsätzlich löschen, auch dann, wenn sie in ähnlicher Form mehrfach wiederholt werden? Das ist eine der Fragen im Rechtsstreit der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta. Fälschlicherweise hatte man in verschiedenen Beiträgen Künast folgendes Zitat zugeschrieben: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!“. Das Landgericht Frankfurt hatte Meta im April 2022 verpflichtet, identische oder ähnliche Inhalte auf der Plattform zu löschen. Außerdem sollte der Konzern eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen.

Über die Berufung entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main: „Das Falschzitat stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin dar. Der Facebook-Betreiber Meta haftet hier auch deshalb, weil er es unterließ, alle weiteren identischen oder ähnlichen Posts zu löschen. Denn diese Pflicht gilt auch für sinngleiche Mitteilungen, die ganz oder teilweise Gegenstand einer neuen Äußerung sind. Eine menschliche Einzelfallbewertung ist hier in Kombination mit technischen Verfahren für einen Plattformbetreiber zumutbar.“

Eine Geldentschädigung gibt es aber nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zugelassen.

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