Eltern zahlen für Rückreise, wenn Kind auf Klassenfahrt Regeln bricht

Eine Lehrerin ist mit ihren Schülern auf Klassenfahrt. Die zehnte Klasse eines Berliner Gymnasiums besucht die Stadt München. Zwar ist die Metropolregion bekannt für sein Bier und seine Brauereien, auf der Reise gilt aber ein strenges Alkoholverbot. Das scheinen einige Schüler schon auf der Hinfahrt zu vergessen und decken sich mit mehreren Flaschen Wodka ein. Als die Lehrerin davon Wind bekommt, schließt sie die Schüler von der Klassenfahrt aus und schickt sie früher wieder nach Hause. Die dafür entstandenen Kosten fordert das Land Berlin einige Wochen später von den Eltern zurück. Es geht um jeweils knapp 150 Euro. Die Mutter eines betroffenen Schülers weigert sich, das Geld zu zahlen. Das Land Berlin klagt gegen die Frau und bekommt Recht.

„Im Vorfeld der Klassenfahrt haben sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen. Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist als Ordnungsmaßnahme rechtmäßig nach dem Berliner Schulgesetz ergangen und von der beklagten Mutter des Schülers auch nicht angegriffen worden.“

Und so müssen die Eltern für den kleinen Sonderausflug ihrer Kinder zahlen.

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