Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind nicht grob fahrlässig

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Aber was, wenn es nicht das Lichtlein ist, sondern der komplette Baum? So geschehen bei Lucy Lux. Sie schmückt ihren Baum mit echten Kerzen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann Frau Lux nicht verhindern, dass ihr Baum Feuer fängt und erheblichen Schaden in der Wohnung anrichtet. Die Hausratversicherung verweigert die Zahlung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit. Zu Recht? Das mussten die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein entscheiden.

Brennende Kerzen an Weihnachtsbäumen sind trotz des Brandrisikos grundsätzlich erlaubt. Der Umgang mit diesen Kerzen birgt zwar zwangsläufig ein gewisses Brandrisiko- doch wer die allgemeinen Umgangsregeln mit Weihnachtsbäumen beachtet, handelt auch bei einem Brand nicht fahrlässig. Die Hausratversicherung von Lucy Lux muss für den Schaden zahlen.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az. – 3 U 22/97)

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