Kein Schadensersatz wegen Kater

Bedauerliche Nachrichten für diejenigen, die gerne feiern, stammen aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. In diesem Fall hatte ein überzeugter Bierliebhaber eine Brauerei auf Schadensersatz verklagt, argumentierend, dass sein übermäßiger Alkoholkonsum zu negativen Folgen geführt habe.

Dieser Rechtsstreit behandelte jedoch nicht nur die üblichen Katerbeschwerden nach einer durchzechten Nacht, sondern er ging sogar so weit, den Verlust seiner Ehefrau auf den übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen. Dennoch wies das Gericht die Klage ab. Es begründete dies damit, dass die Risiken und Nebenwirkungen von Bier und insbesondere seinem Alkoholgehalt als allgemeines Grundwissen anzusehen seien. Daher liege keine Pflichtverletzung seitens der Brauerei vor. Die reine Herstellung von Bier sei keine ausreichende Grundlage für eine haftungsrechtliche Verantwortung.

Auf eine breitere Ebene übertragen bedeutet dies leider, dass jemand, der Alkohol konsumiert, sich der möglichen Risiken bewusst ist und somit im Nachhinein keinen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller geltend machen kann. Diese Entscheidung wirft bedauerlicherweise einen Schatten auf die Hoffnungen von Personen, die aufgrund der Folgen ihres Alkoholkonsums nachträglich eine Haftung seitens der Hersteller erwogen hatten.

(OLG Hamm, Beschl. v. 14.02.2001, Az. 9 W 23/00)

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