Erst Einbruch, dann Lokalrunde

Ein interessantes Geschehen ereignete sich in einer Pizzeria, wo ein 21-jähriger Stammgast, aufgrund finanzieller Probleme, immer wieder gezwungen war, seine Rechnungen aufzuschreiben und Schulden anzuhäufen. Als seine finanzielle Situation immer prekärer wurde, fühlte er sich in die Enge getrieben und sah sich zu einer drastischen Maßnahme gezwungen.

In einer furchtlosen, wenn auch fragwürdigen Entscheidung, entschloss er sich, in der Dunkelheit der Nacht in genau jene Pizzeria einzubrechen, in der er einst ein gern gesehener Gast gewesen war. Mit gewiefter Vorgehensweise gelang es ihm, zwei Spielautomaten zu knacken und die darin befindlichen Geldkassetten an sich zu nehmen. Zu seinem Glück enthielten diese ungefähr 2.500 €, eine Summe, die ihm die Möglichkeit gab, seine aufgelaufenen Schulden am nächsten Tag zu begleichen.

Jedoch sollte sich sein Glück als zweischneidig erweisen, denn nachdem er sich der Geldsorgen entledigt hatte, fühlte er sich großzügig gestimmt und beschloss, die anwesenden Gäste in der Pizzeria auf seine Kosten zu bewirten. Diese spontane Spendierfreude erregte jedoch die Aufmerksamkeit des Gastwirts, der das Verhalten des jungen Mannes als äußerst verdächtig empfand. Misstrauisch geworden, verständigte der Gastwirt umgehend die Polizei, um den Vorfall zu melden.

Die Ermittlungen führten die Polizei schließlich in die Wohnung des Beschuldigten, wo sie die gestohlenen Geldkassetten sicherstellte und somit eindeutige Beweise für den Einbruch fand. Das Gericht sah sich mit einem klaren Fall konfrontiert und befand den 21-Jährigen für schuldig. Infolgedessen verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung als Konsequenz für seine unüberlegte Tat.

(Urt. v. 02.07.2019, Az. 822 Ds 257 Js 139878/19)

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