Frau T. ist wütend, weil sie nicht mit ihrem Porsche-Cabrio in den Urlaub am Gardasee fahren kann, da ihr Auto in der Garage blockiert wird. Stattdessen muss sie ihren BMW 3er Kombi nutzen, der aus ihrer Sicht nicht gleichwertig ist.
Sie fordert eine Entschädigung von 175 Euro pro Tag, – also insgesamt 2.450 Euro für die entgangene Urlaubsfreude, weil sie mit dem Cabrio eine bessere Zeit gehabt hätte. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, da sie einen angemessenen Zweitwagen besitzt und der Kombi für einen Schadenersatz nicht ausreichend ist. Obwohl die Blockierung der Garage rechtswidrig war, gibt es also keinen Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden.
Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 35/22)