Ein Autofahrer parkte seinen sehr teuren Luxussportwagen rückwärts neben einem eingezäunten Grundstück. An diesem Tag biss der Esel, der auf dem Grundstück lebte, in das Heck des Autos. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, weil sie dem Besitzer nicht glaubte. Allerdings entschied das Landgericht Gießen, dass der Autobesitzer im Recht war, da der Esel schon einmal ein anderes Auto beschädigt hatte.
(LG Gießen, Urteil v. 08.05.2017, Az.: 4 O 110/17)