Betrunken E-Scooter fahren kann teuer werden

Betrunken E-Scooter fahren kann teuer werden…

aber About You Chef Tarek Müller hat nochmal draufgezahlt

Was passiert, wenn man betrunken E-Scooter fährt?

Als Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht aus Saarbrücken bin ich mit verschiedensten Delikten aus dem Verkehrsrecht konfrontiert. Häufig vergessen wir, dass nicht nur Trunkenheit beim Autofahren geahndet wird, sondern dass auch Fahrradfahren und auch E-Scooter zum Straßenverkehr gehören. Deshalb ist auch das Fahrradfahren oder das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss verboten. Im schlimmsten Falle kann man dadurch seinen Führerschein verlieren oder wie in diesem Fall ordentlich draufzahlen. Denn ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bleibt es nach wie vor, wenn man mit zu viel Promille ein Gefährt betätigt. Weil E-Scooter als Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr gelten erfüllt man mit einer Fahrt im betrunkenen Zustand also den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr.

Wie der About You Geschäftsführer seinen Tagessatz verfünfzigfachte

Damit hatte der Geschäftsführer der bekannten Marke „About You“ nicht gerechnet, als er Einspruch gegen den Strafbefehl von 1500 € legte: er muss nun 80.100 € für die betrunkene Fahrt auf dem E-Scooter zahlen.
Wie es dazu kam? Das Amtsgericht Hamburg konnte durch den von Müller eingereichten Einspruch dessen Gehaltsklasse feststellen. Das führte dazu, dass die zuvor geschätzte Tagessatzhöhe dem Gehalt angepasst wurde.

Wie wird die Höhe des Tagessatzes berechnet?

Hintergrund dessen ist, dass bei dem Erlass eines Strafbefehls dem Gericht zunächst nur die von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen vorliegen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, also kann neben dem Nettoeinkommen auch weiteres Vermögen berücksichtigt werden. Bei dem Einspruch wurde in diesem Fall das Gehalt geprüft, was dazu führte, dass die Tagessätze à 50 € deutlich zu niedrig angesetzt wurden. Das zuständige Amtsgericht in Hamburg hat am 26. Juli somit nicht nur den Einspruch verworfen, sondern auch die Summe verfünfzigfacht. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Trunkenheit im Straßenverkehr – ziehen Sie einen Anwalt zu Rate

Einspruch ist nicht immer die cleverste Lösung, es kommt sehr auf die Umstände an und ein Anwalt im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht kann Sie in solch einem Falle bestens beraten. Unsere Kanzlei in Saarbrücken hilft Ihnen in solch einem Fall weiter. Sollten Sie betrunken am Steuer erwischt werden, kontaktieren Sie mich als Anwalt unter der Notfallnummer oder füllen Sie das Formular aus, damit es Ihnen nicht so ergeht, wie dem Chef von About You.

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht aus Saarbrücken oder dem Saarland?
Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren.

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