Lustig gemeint war für einen Pedelec Fahrer doch nicht so lustig
Kurioser Fall aus dem Strafrecht – Mann trägt unberechtigterweise Polizeiuniform
Das OLG in Hamm hatte einen kuriosen Fall im Strafrecht zu verhandeln. Dabei trug ein Mann während einer Tour mit seinem Pedelec eine Warn- und Schutzjacke mit der Aufschrift „Pozilei“. Diese Jacke sieht nicht nur der Uniform der Polizei in NRW zum Verwechseln ähnlich, auch die Aufschrift trägt ihr restliches dazu bei, dass nach §132a Abs. 1 Nr. 4 StGB unbefugtes Tragen einer Uniform als Anklagepunkt in Frage kommen konnte. Der Radfahrer mit der Uniform hielt darüber hinaus an einer Kreuzung neben einem Auto und mahnte die Fahrerin.
Unbefugtes Tragen einer Uniform im Strafrecht vs Amtsanmaßung
Zunächst wurde der Mann vom Landgericht Paderborn zu einer Geldstrafe verurteilt, wegen des unbefugten Tragens einer Uniform. Dieser Tatbestand sei bereits durch den Umstand des bloßen Tragens der Uniform gegeben, da die Uniform der Polizeiuniform so ähnlich sieht. Der Umstand, dass „Pozilei“ statt Polizei auf der Jacke stand und anscheinend bewusst falsch geschrieben wurde änderte auch nichts daran, denn beim flüchtigen Betrachten läse man eben doch das Wort „Polizei“.
Der Mann wollte in Revision gehen, allerdings bestätigte das OLG Hamm das Urteil und verwarf somit die Revision. Auch wenn der „Buchstabensalat“ (Beschreibung des Gerichtes) bewusst gewählt war, war die Kleidung der richtigen Polizeiuniform zum Verwechseln ähnlich. Vor genau dieser Verwechslungsgefahr soll der Straftatbestand schützen und deshalb gilt er als gegeben.
Eine Amtsanmaßung wurde dem Pedelecfahrer nicht zur Last gelegt, da er sich nie konkret als Polizist ausgab.
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