380.000 Gerichtskosten

Eine nicht ganz unerhebliche Gerichtskostenrechnung ist diese Woche einem Mandanten ins Haus geflattert. Die Staatskasse hätte gerne innerhalb von 14 Tagen stolze 380.000 Euro. Nun gut, der Betrag ist nicht ganz unerwartet. Rund 360.000 Euro entfallen nämlich auf den Einziehungsbetrag.

Der Gesetzgeber hat sich nämlich etwas ganz tolles einfallen lassen, was seit 01.07.17 nicht nur Verurteilte nervt. Grundsätzlich konnte der Staat schon immer bestimmte Dinge im Rahmen des Strafverfahrens einziehen. Wurden z.B. Drogen sichergestellt, wurden diese eingezogen. Oder Drogengelder etc.

Seit dem 1.7.17 muss das Tatgericht aber auch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen entscheiden und zwar zwingend. Hat jemand z.B. mit Drogen gehandelt, werden seine Einnahmen berechnet. Nicht der Gewinn, sondern die Einnahmen. Und konnten die konkreten Gelder nicht sichergestellt werden, wird die Einziehung des Wertersatzes angeordnet. Da kommt schnell so einiges zusammen. Ich vermute, in den meisten Fällen wird die Staatskasse auf der Forderung sitzen bleiben und keine zusätzlichen Einnahmen haben.

Freuen können sich nur die Verteidiger. Die bekommen nämlich eine zusätzliche Gebühr, die sich nach der Höhe des Betrages berechnet. Ich bin gespannt, wann es dem Gesetzgeber auffällt, dass er sich damit ein Eigentor geschossen hat weil er nämlich höhere Pflichtverteidigergebühren bezahlen darf.

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