In letzter Zeit häufen sich die – aus meiner Sicht – unsinnigen Anfragen von Gerichten.
Es kommen Anfragen auf meine Anträge auf Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren wie z.B.:
„Bitte erläutern Sie die Vorverfahrensgebühr.“
Der Betrag steht fest, vertreten habe ich den Mandanten im Ermittlungsverfahren, was zur Hölle soll ich da noch weiter erläutern? Leider steht in dem Schreiben auch nicht, welches Problem genau das Gericht hat.
oder
„Bitte erläutern Sie die geltend gemachten Fahrtkosten.“
Mandant in der JVA besucht, 30 Cent pro Kilometer, Entfernung zur JVA aus Google Maps, was bitte soll darüber hinaus erläutert werden? Auch das teilt mir das Gericht leider nicht mit.
Oder die Rechtsschutzversicherung, die mich auffordert, die Ladung zur Hauptverhandlung und das Sitzungsprotokoll zu übersenden, nachdem ich den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft übersendet und mitgeteilt hatte, dass das Verfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Es gab also nie eine Hauptverhandlung.
Alles innerhalb einer Woche…