Im law blog des Kollegen Udo Vetter bin ich auf einen Beitrag gestoßen, in dem der Kollege beschreibt, dass gegen einen seiner Mandanten versehentlich aus einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zwei Akten angelegt wurden. Ein Verfahren wurde auf die Verteidigungsschrift des Kollegen hin eingestellt. Das andere Verfahren – von diesem Verfahren wussten weder Mandant noch der Kollege – wurde zum Schöffengericht angeklagt.
Eine ähnliche Erfahrung musste ich bzw. eine Mandantin auch schon machen. Die Geschichte war nur durch Zufall aufgefallen. Gegen meine Mandantin war wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafbefehl erlassen worden. In zahlreichen weiteren Verfahren war sie angeklagt und die Anklagen waren verbunden worden. Darunter war auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz. und bei der Prüfung, ob dieser Strafbefehl gesamtstrafenfähig ist, fiel dann auf, dass es sich um die selbe Tat handelte. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft zwei Akten angelegt.