Der NSU-Nebenkläger, den es nicht gibt

Wie SpiegelOnline berichtet, musste heute morgen im Münchner NSU-Verfahren ein Nebenklägervertreter, der Kollege Ralph Willms, einräumen, dass seine Mandantin Meral K. „wahrscheinlich überhaupt nicht existent“ sei. Die „Existenz und Opfereigenschaft“ sei offensichtlich von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden.

Rechtsanwalt Ralph Willms hat  sein Mandat  niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter gebeten. Außerdem habe er  Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Die angebliche Geschädigte Meral K. war aufgrund eines gefaxten Attestes als Nebenklägerin zugelassen worden. Dieses Attest wurde wohl auch von einem anderen Anwalt für einen anderen Nebenkläger eingereicht, nur eben mit einem anderen Namen.

Außerdem habe der Nebenklägervertreter  „eine Einladung des Bundespräsidenten“ als Begründung dafür an das OLG geschickt, Meral K. als Nebenklägerin zuzulassen. Bei dem Dokument handelte es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeisters Christian Ude. Adressiert ist die Einladung auch nicht an Meral K. oder eine sonstige bestimmte Person, sondern  „An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie“. Der Kollege erwähnt in seinem Schreiben an das OLG weiter eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei. Diese Vernehmung gab es offensichtlich auch nie.

Der Kollege habe zudem eingeräumt, eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt zu haben.

Mit der Sache wird sich wohl außer der Staatsanwaltschaft auch die Rechtsanwaltskammer befassen dürfen.

 

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