Dass es mit dem Datenschutz beim Jobcenter nicht sehr weit her ist, weiß jeder, der schon einmal damit zu tun hatte. Gerade Vermieter erhalten bei den Sachbearbeitern gerne mal Auskünfte, die sie eigentlich nicht bekommen dürften.
Heute hat mir eine Mandantin ein paar Emails weiter geleitet, die sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter ausgetauscht hat. Für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe braucht die Mandantin einen aktuellen Bescheid. Da sie momentan krank ist und nicht persönlich zum Jobcenter gehen kann, hat sie ihrem Sachbearbeiter eine Mail geschickt mit der Bitte, ihr den Bescheid per Mail zu schicken. Sie hat auch recht zügig eine Mail von ihrem Sachbearbeiter bekommen, allerdings befand sich im Anhang nicht etwa ihr Bescheid, sondern der einer ihr völlig unbekannten Familie. Name, Anschrift, Geburtsdaten, alles dabei. Und natürlich die Kenntnis, dass diese Personen Hartz 4 beziehen.
Kann natürlich passieren, darf aber nicht.
Mein ehemaliger Hausarzt gratulierte mir gerne zu guten Untersuchungsergebnissen. Die von mir erbetene Kopie des Laborberichtes ergab dann, daß ich über Nacht 20 Jahre jünger geworden war und das Geschlecht gewechselt hatte. Die negativen Folgen für mich hielten sich zwar in Grenzen, und man kann so ziemlich alles mit allem entschuldigen; mein Vertrauen war trotzdem dahin und ich habe gewechselt. Nochmal drüber schauen bevor man was raus gibt, ist immer noch gut.
einerseits will man „per Mail“, also unverschlüsselt wie auf Postkarte sensible Informationen, andererseits wundert man sich dann über solche Fehler.
Rein formal hätte das Jobcenter gar nichts rausrücken dürfen per Mail (außer verschlüsselt), aber das ist ja „nicht kundenfreundlich“, die Mandantin kann ja „krankheitsbedingt nicht persönlich zum Jobcenter gehen“. Früher hätte man sowas per „Einschreiben persönlich“ oder Vollmacht erledigt, aber das ist ja im Zeitpunkt von Mails zu umständlich – und keiner will den Aufwand zahlen.