Pflichtverteidiger im EU-Ausland

Die EU-Justizminister haben sich am 07.10.2013 auf einheitliche Mindeststandards geeinigt, die in der gesamten EU jedem Bürger ein faires Gerichtsverfahren garantieren sollen. So hat künftig jeder EU-Bürger, der im EU-Ausland festgenommen wird, Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Und zwar von der Festnahme durch die Polizei an, bis zum Abschluss des Verfahrens. Der Festgenommene darf zukünftig einen Angehörigen oder den Arbeitgeber über die Festnahme informieren. Befindet sich der Festgenommene im Ausland, wird kann zudem das entsprechende Konsulat informiert werden.

Zur Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten jedoch 3 Jahre Zeit.

 

 

 

 

1 Comments

  1. Engywuck

    wie, das war bisher nicht so? und ich dachte, wir lebten in einer Zivilisation…

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