So sollte man es nicht machen

In einer Berufungsverhandlung in der ich heute verteidigt habe, wurde die Strafte meiner Mandantin zwar von 6 auf 5 Monate reduziert, allerdings ohne Bewährung. Die Mandantin ist alleinerziehende Mutter von acht Kindern. Das macht so eine Haftstrafe natürlich besonders schwierig.

Im Anschluss an die Urteilsverkündung sind der zweitältesten Tochter meiner Mandantin dann leider etwas die Pferde durchgegangen. Sie hat das Gericht und die Staatsanwältin beleidigt und bedroht. Und das nicht nur einmal. Ich hoffe, dass alle Beteiligten es zu würdigen wissen, dass das Mädchen erst 17 Jahre alt ist und sie natürlich von dem Urteil sehr betroffen ist und deshalb niemand Anzeige erstattet.

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