Blond oder braun

Die Wiedererkennung meiner Mandantin durch Zeugen war sowieso schon – zumindest für mich – mehr als fraglich. So richtig sicher waren sich die Zeugen bei der Wahlbildvorlage nicht.

Lediglich zwei Zeugen hatten sie halbwegs sicher wiedererkannt. In deren Vernehmung heute morgen gab es dann allerdings den Todesstoß. Beide Zeugen hatten eine Frau mit blonden Haaren beschrieben. Bei der Wahlbildvorlage standen allerdings ausschließlich dunkelhaarigen Frauen zur Auswahl.

Auf die Frage, wie er denn eine dunkelhaarige Frau erkennen konnte, wenn die von ihm beschriebene Dame doch blond gewesen sein soll antwortete der Zeuge, dass er und seine Frau sich halt gedacht haben, dass die Dame wohl dunkle Haare hat, da sie ja Ausländerin sei. Das führte natürlich zu der Frage, woher sie denn wussten, dass die angebliche Täterin ausländischer Herkunft ist. Antwort des Zeugen: „Das wussten wir von unserem Anwalt, der hatte ja Akteneinsicht.“

Spätestens das führte dann unmittelbar zum Freispruch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

13 − elf =