Zurück in die Vergangenheit

Diese Woche saß eine Mandantin bei mir, die sich mit einem Problem aus dem Kaufrecht zuvor an die Verbraucherzentrale gewandt hatte. Da das allerdings nicht so ganz zu ihrer Zufriedenheit lief, kam sie zu mir. Die Mandantin hatte auch die Schreiben der Verbraucherzentrale dabei.

Als ich mir die Schreiben, die ein Jurist mit zwei Staatsexamen geschrieben hatte, anschaute staunte ich nicht schlecht. Der Verfasser des Schreibens verlangte von der Gegenseite „Wandlung“, einen Begriff, den es seit 2002 nicht mehr gibt. Damals gab es nämlich eine Reform des Schuldrechts, die eigentlich an keinem Juristen vorbeigegangen sein dürfte. Und auch ansonsten fehlten die Formalien um einen wirksamen Rücktritt (so heißt das seit 16 Jahren) zu erklären.

Der nächste Sachbearbeiter bei der Verbraucherzentrale hat es versucht besser zu machen, was teilweise auch gelungen ist, aber eben nur teilweise.

Ehrlich gesagt, war ich doch ein wenig erschrocken als ich die Schreiben gelesen habe.

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